190 Nr. Sachbetreff. Betrag von bis Gebühren Mi st- "66 - Mindest Höchst Feststehender Betrag ([J. 4 14 —— . II. 12. 13. 11. 16. Bergrechtliche Enteignungen (A. B. G. §§ 122 flg.; A. V. O. z. A. B. G. 88 120 flg.; § 95 des Enteignungs- —gesetzes und § 24 der Verordnung zur Ausführung des Enteignungsgesetzes). a) Verleihung des Enteignungsrechts b) Sonstige kostenpflichtige Amtshandlungen in Ent- eignungssachen Erlöschen eines Bergbaurechtes (A. B. G. 8 68 giffer 2 2, 88 168 flg. und die hierzu erlassenen Nachtragsgesetze). a) Tätigkeit bei gänzlicher oder teilweiser Aufgabe eines Kohlenbergbaurechts .. b) Tätigkeit bei gänzlicher oder teilweiser 2 eines verliehenen Bergbaurechts Jc) Gänzliche oder teilweise Entziehung eines verliehenen Bergbaurechts . d) Feststellung des bolstindigen cbbanes e eines bohlen bergbaurechts Unterirdische HBewerbliche Gruben Verordnung vom 12. Mai 1900 — G.= u. V.-Bl. S. 256 —). Siehe hierzu die Zusatzbestimmung in Nr. 8 dieses Verzeichnisses. eeschaftsween (A. B. G. S§ 9 flg.; A. V. O. z. A. B. G. 88 a) Genehmigung oder Aufstellung e einer Gewertschafts. satzung . . . b) Genehmigung oder Aufstellung eines Auchns zu einer Gewerkschaftssatzung . c) Mitwirkung bei Liquidation einer Gewertschaft d) Ermächtigung von Mitgliedern zur Berufung einer Gewerkenversammlung einschließlich der. Ordnung des Vorsitzes e) Entziehung der Rechtsfähigkeit Gutachtliche und ähnliche Aussprachen an andere Be— hörden in Angelegenheiten, für welche von diesen Kosten erhoben werden .. . . Hinterlegungen für die Annahme, Verwahrung und Rück— gabe: a) von Geld ohne Rücksicht auf, die Dauer der Ver— wahrung von je 100.A4 — 30 4, mindestens 10 1 — 10 10 20 100 10 100 "n 100 200 — 200 I