— 293 —1 Nr. 33. Bekanntmachung, das Verzeichnis der den Militäranwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend; vom 29. März 1909. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird hierdurch ein Nach- trag zu dem mit Verordnung vom 1 1. April 1908 (G.= u. V.-Bl. S. 137) veröffentlichten Verzeichnisse der den Militäranwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 29. März 1909. Die sämtlichen Ministerien und die Generaldirektion der Königlichen Sammlungen. Dr. v. Rüger. Dr. v. Otto. Frhr. v. Hausen. Dr. Beck. Für den Minister des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten: Merz. v. Stieglitz. Knüpfer. Nachtrag zu dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen. In dem vorbezeichneten Verzeichnisse (G.= u. V.-Bl. 1908 S. 138) sind folgende Er- gänzungen und Berichtigungen vorzunehmen: Abschnitt III. Ministerium des Innern. Es sind einzuschalten bei den Ziffern 5 hinter Diener „Heizer", 9 hinter Maschinist „Botenmeister", 1909. 41