— 305 — E 10. Die Schiffsführer und Schiffahrtsgesellschaften können Vordrucke zu den Zählkarten auch selbst herstellen lassen, doch müssen diese dem Muster 1 und 2 der Anlage 4Aentsprechen. Die Vordrucke zu den an die Stelle der Zählkarten tretenden Papieren (Ein= und Aus- ladelisten usw.) sowie zu den Übersichten nach Muster 3 a, 3b und 4 der Anlage A haben die Schiffsführer oder Schiffahrtsgesellschaften selbst zu liefern. Dresden, am 5. April 1909. Die Ministerien der Finanzen und des Innern. Dr. v. Rüger. Für den Minister: Dr. Schelcher. Papst. 1909. 43