— 396 — Mehrere gleichlautende Stimmzettel fanden sich in den Umschlägen Nr. und wurden je als ein Stimmzettel gezählt.“) Keine Stimmzettel fanden sich in den Umschlägen Nr. *) Dagegen wurden die nachbezeichneten Stimmzettel, hinsichtlich deren sich die nachstehenden Bedenken ergeben hatten, aus folgenden Gründen durch Beschluß des Wahlvorstandes für gültig erklärt: 1. Stimmzettelt rrrrre . 2. Stimmzettel Nr. Die sämtlichen vorbezeichneten Stimmzettel und Umschläge, hinsichtlich deren es einer Beschlußfassung des Wahlvorstandes bedurft hatte, wurden mit fortlaufenden, den vorstehend angegebenen entsprechenden Nummern ver- —— sehen und dem Protokolle beigefügt. Von den in die Wählerlisten Eingetragenen haben . von ihrem Wahlrechte Gebrauch gemacht. Darunter waren —gültige und ungültige Zettel. Von den ungültigen Stimmzetteln gehörten— dMer Gruppe A. —dMer Gruppe 11 nn der Gruppe C und der Gruppe D an. Von den gültigen Stimmzetteln hatten einfaches, doppeltes,. dreifaches und „Oveierfaches Stimmengewicht. *) Das Unzutreffende ist zu durchstreichen.