nebst den darauf für das laufende Jahr planmäßig entfallenden Prämien von 70 vom Hundert am 1. Dezember 1909 fällig werden. Die Inhaber solcher Partialobligationen werden aufgefordert, die Kapitalbeträge und die Prämien gegen Rückgabe der Partialobligationen nebst den zugehörigen Erneuerungs— scheinen vom 1. Dezember 1909 an bei der Staatsschuldenkasse in Dresden, der Lotterie- darlehnskasse in Leipzig oder bei einer anderen für Sächsische Staatspapiere bestehenden Einlösungsstelle in Empfang zu nehmen, da eine weitere Verzinsung des Kapitals über diesen Termin hinaus nicht stattfindet. Die Partialobligationen zu 50 Taler — 150 Mark werden mit 255 Mark und diejenigen zu 100 Taler = 300 Mark mit 510 Mark eingelöst werden. Dresden, den 27. Mai 1909. Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden. Dr. Mehnert. Dr. Schill. Dr. v. Waechter. Dr. Kaenubler. E. Graf Rex. Nr. 48. Verordnung, die Einführung neuer Stempelmarken für die Landesstempelsteuer betreffend; vom 2. Juni 1909. Das Finanzministerium hat beschlossen, an Stelle der zurzeit in Gebrauch befindlichen Stempelmarken für die Landesstempelsteuer neue Stempelmarken einzuführen. Mit bezug hierauf wird folgendes bestimmt. & 1. Die neuen Stempelmarken sind vom 10. Juni 1909 ab in Gebrauch zu nehmen. Sie können vom 5. Juni 1909 ab bei den Stempelmarkenverkaufsstellen (Ver- ordnung vom 12. März 1909 § 19 Absatz 1 bis 4, G.= u. V.-Bl. S. 209 flg.) entnommen werden. #. Die neuen Stempelmarken werden auf weißem Papier mit wellenartigem Wasser- zeichen hergestellt. Sie sind 34 mm hoch und 23 mm breit. Der Untergrund wird in kompliziertem mehrfarbigem Druck, der Wertaufdruck schwarz ausgeführt. Der farbige Druck des Untergrundes zeigt in der Mitte des obersten Teils das Landes- wappen, darunter auf gebogenem Bande das Wort „„STEMDELMARKE“ und am unteren Rande in geradliniger Schrift die Worte „KONIGREICH SACHSEN“ In Zeitpunkt der Einführung. Beschreibung der Stempel- marken.