— 496 — b) mindestens drei Monate lang einem deutschen Schlachthofe als Leiter vor— gestanden oder auf einem größeren deutschen Schlachthofe, an dem wenigstens zwei Tierärzte für den Fleischbeschaudienst ständig angestellt sind, die Schlachtvieh- und Fleischbeschau ausgeübt hat; c) mindestens drei Monate lang in einer geeigneten Anstalt in der Bakteriologie praktisch tätig gewesen ist. Bei der Bedingung unter Ziffer 5 a kann diejenige Zeit, welche der Bewerber nach seiner Approbation a) als Assistent in einer tierärztlichen Lehranstalt oder an einem Gestüt oder als Tierarzt einer Tierversicherung tätig gewesen ist, bis zur Dauer eines Jahres, 9/ an tierärztlichen oder anderen naturwissenschaftlichen Anstalten zu seiner fachlichen Weiterbildung, oder als einjährig-freiwilliger Militär- Veterinär, oder zur Erfüllung der Bedingungen unter 5b und # zugebracht hat, bis zur Dauer eines halben Jahres angerechnet werden. Jedoch wird für die unter c und 8 genannten Betätigungen zusammen nicht mehr als ein Jahr angerechnet (vergl. § 12). UÜber die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Kommission für das Veterinärwesen. Im Falle der Zurückweisung steht dem Bewerber innerhalb 14 Tagen das Recht der Beschwerde beim Ministerium des Innern zu. 8 4. Die Prüfung zerfällt in 1. den schriftlichen, 2. den praktischen, 3. den mündlichen Abschnitt. Der praktische und mündliche Abschnitt sind hintereinander ohne Unterbrechung zu erledigen. Sie finden, abgesehen von Wiederholungsprüfungen, nur einmal in jedem Jahre in den Monaten Oktober bis Dezember statt. 8 5. Im schriftlichen Prüfungsabschnitt hat der Prüfling zwei Aufgaben schriftlich zu bearbeiten, die aus den Gebieten der Veterinärpolizei, der öffentlichen Gesundheitspflege einschließlich Fleischhygiene, der Tierzucht und Tierhaltung, des Tierversicherungswesens oder der gerichtlichen Veterinärmedizin gestellt werden. Die Bearbeitung dieser Aufgaben hat innerhalb sechs Monaten zu erfolgen; dabei sollen literarische Hilfsmittel benutzt werden. Die schriftlichen Arbeiten müssen bis spätestens