— 521 — 1909 genehmigten Planes das Enteignungsrecht unter Anordnung des abgekürzten Ver— fahrens nach §§ 67 flg. des Gesetzes verliehen. Von diesem Rechte ist innerhalb der in § 12 Absatz 1 des Gesetzes bestimmten Frist Gebrauch zu machen. Dresden, den 1 2. August 1909. Gesamtministerium. Frhr. v. Hausen. Grünewald. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.