— 567 — Nr. 75. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtag betreffend; vom 21. Oktober 1909. Seine Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs Sachsen zu einem gemäß § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen Landtag für den 9. November dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. Die Mitglieder der beiden ständischen Kammern werden vom Ministerium des Innern besondere Zuschriften erhalten. Dresden, den 2 1. Oktober 1909. Gesamtministerium. Dr. v. Rüger. Dr. v. Otto. Knüpfer. Nr. 76. Verordnung, eine Ernennung für die l. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 20. Oktober 1909. W, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen usw. usw. usw. verkünden hiermit, daß Wir auf grund der Bestimmung in § 63 unter Nr. 14 der Ver- fassungsurkunde den vorsitzenden Direktor des Landwirtschaftlichen Kreditoereins im Königreiche Sachsen, Rittergutsbesitzer, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Paul Mehnert auf Medingen zum Mitgliede der Ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt haben.