Nr. 2. Bekanntmachung, eine anderweite Abgrenzung der Ephorien Leipzig 1 und Leipzig II betreffend; 10 „„„„„ vom 27. Dezember 1909. !1 r M . SNit Genehmigung der in Evangelicis beauftragten Herren Staatsminister und bezw. im Einverständnisse mit den Königlichen Ministerien des Innern und des Kultus und öffentlichen Unterrichts sind die Parochien Möckern, Stötteritz und Probstheida, letztere mit dem eingepfarrten Orte Dösen, jedoch ohne die Schwester= bezw. Tochterparochien Holzhausen und Zuckelhausen, zugleich mit ihrer am 1. Januar 1910 stattfindenden Vereinigung mit der Stadt Leipzig dem Bezirke der Ephorie Leipzig II entnommen und der Ephorie Leipzig I zugeteilt worden. Dresden, den 27. Dezember 1909. Evangelisch-lutherisches Landesfonsistorium. von Zahn. Hildemann.