— 63 — Nr. 22. Bekanntmachung, die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Bedarfs des Landeskulturrats betreffend; vom 1. April 1910. Das Ministerium des Innern hat für das laufende Jahr die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Bedarfs des Landeskulturrats gemäß dem Gesetze vom 30. April 1906 (G.= u. V.-Bl. S. 98) genehmigt und deren Höhe nach Gehör des Landeskulturrats auf !/2 Pfennig von jeder beitragspflichtigen Grundsteuereinheit festgesetzt. Diese Beiträge sind mit dem zweiten diesjährigen Grundsteuertermine zu entrichten. Dresden, am 1. April 1910. Ministerium des Innern. Graf Vitzthum v. Eckstädt. Seifert. Nr. 23. Verordnung, eine Ernennung für die Erste Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 9. April 1910. W, Friedrich August, ven GO T# Gnaden könig von Sachsen usw. usw. usw. verkünden hiermit, daß Wir auf grund der Bestimmung in 3 63 unter Nr. 14 der Verfassungsurkunde den Rittergutsbesitzer Dr. phil. Arthur Becker auf Kötteritzsch zum Mitgliede der Ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt haben.