— 107 — V. Schlußbestimmungen. 8 23. Das Gesetz, die Pensionsberechtigung der Nadelarbeitslehrerinnen betreffend, vom 28. Februar 1900 wird aufgehoben. An den auf grund desselben bewilligten Pensionen und Unterstützungen wird nichts geändert. 824. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1910 in Kraft. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser ##nigliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, den 6. Juni 1910. Friedrich August. Dr. Heinrich Becck. Nr. 47. Bekanntmachung, die Postordnung vom 20. März 1910 betreffend; vom 6. Juni 1910. Dee mit Bekanntmachung vom 23. März 1900 (G. u. V.-Bl. S. 99 flg.) veröffentlichte Postordnung für das Deutsche Reich vom 20. März 1900 hat durch Erlaß des Herrn Reichskanzlers vom 1. dieses Monats die nachstehenden anderweiten Anderungen erfahren Dresden, am 6. Juni 1910. Finanzministerium. Dr. v. Rüger. Krüger. 1910. 1 8