unter I 2,70 %, Ha 0,90 % und -HIhb 0,70 %%, 3. den Gemeinden mit einer Isteinnahme von über 8. bis 10 MA 50 Z auf den Kopf der Bevölkerung anstatt der Sätze unter I 2,20 % = IIa 0,75 % und IIb 0,55 % und 4. den Gemeinden mit einer Isteinnahme von über 10 M 50 JZ# bis 13.K — SZ, auf den Kopf der Bevölkerung anstatt der Sätze unter I 1,80 0%, Ha0,60 % und -H[Ib 0,45 % der Isteinnahme gewährt werden. Den Gemeinden mit einer Isteinnahme von über 25 MK auf den Kopf der Bevölkerung wird anstatt der Sätze unter I 1,25 0, -H0,40 % und Hb 0,30 % der Isteinnahme gewährt. Für die Bemessung der Bevölkerungszahl sind auf das Jahr 1910 die Er- gebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1905, auf das Jahr 1911 die Ergeb- nisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 maßgebend. Die Zahl der aktiven Militärpersonen und der in Armen-, Versorgungs-, Heil-, Straf= und Besserungs- anstalten untergebrachten, sowie der in Schul= und Bildungsanstalten zum Zwecke ihrer Ausbildung wohnenden Personen ist außer Betracht zu lassen. B. Ergänzungssteuer. Es wird I. die Gebühr für die Erhebung der Ergänzungssteuer auf 1,50 % und II. die Gebühr für die Besorgung der übrigen den Gemeinde- behörden nach Maßgabe des Ergänzungssteuergesetzes und