Zusätze. Zu 33. Die einzelnen Sätze und die besonderen Bestimmungen über deren Anwendung sind aus den Spalten 2 und 3 zu Nr. 57 des Gebührenverzeichnisses zum Gesetze vom 30. April 1906 (G.= u. V.-Bl. S. 156 bis 161) zu ersehen.