Nr. 44a 44b 66 67 68 Stab der 40. Kav.-Brig Karabinier-Regt. Bez.-Kdo. Borna Bez.-Kdo. Glauchan Garnisonlazarett Nr. 29 und 30 gestrichen. — 3700 — Chemnitz 40. Div. XIX. A.-K. Ul.-Regt. Nr. 240. Didv. Borna i - Karab.-Regt. Borna Bez.oKdo. selbst Glauchau Bez.-Kdo selbst Borna Karab.-Regt. Dresden, am 21. September 1910. Kriegsministerium. Frhr. v. Hausen. Roth. Nr. 81. Bekanntmachung über die Zulassung zum juristischen Studium und zur ersten juristischen Staatsprüfung; vom 5. Oktober 1910. Mit Allerhöchster Genehmigung haben die Ministerien der Justiz und des Kultus und öffentlichen Unterrichts beschlossen, unter Aufhebung ihrer Bekanntmachung vom 26. April 1905 (G.= u. V.-Bl. vom Jahre 1907 S. 113) die Zulassung zum juristischen Studium und zur ersten juristischen Staatsprüfung nach folgenden Grund- sätzen zu ordnen. 1. Als geeignetste Anstalt zur Vorbildung für das juristische Studium ist auch in Zukunft das humanistische Gymnasium anzusehen. 2. Zum Rechtsstudium und zur ersten juristischen Staatsprüfung werden jedoch außer den Studierenden, die das Zeugnis der Reife von einem deutschen Gymnasium besitzen, auch die Inhaber des Reifezeugnisses eines deutschen Realgymnasiums oder einer deutschen Oberrealschule zugelassen. 3. Dem Ermessen der Beteiligten bleibt anheimgestellt, auf welchem Wege sie sich die ihnen fehlende, zu sachgemäßem juristischem Studium und zu er-