— 372 — Nr. 83. Bekanntmachung, das Verzeichnis der den Militäranwärtern und den Inhabern des Anstellungs— scheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend; vom 10. Oktober 1910. 1 Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird hierdurch ein zweiter Nachtrag zu dem mit Verordnung vom 11. April 1908 (G.= u. V.-Bl. S. 137) veröffentlichten Verzeichnisse der den Militäranwärtern und den Inhabern des An— stellungsscheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 10. Oktober 1910. Die sämtlichen Ministerien und die Generaldirektion der Königlichen Sammlungen. Dr. v. Rüger. Dr. v. Otto. Frhr. v. Hausen. Hr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt. Knüpfer. Zweiter Nachtrag zu dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen. In dem vorbezeichneten Verzeichnisse (G.= u. V.-Bl. S. 138) sind folgende Ab- änderungen vorzunehmen: Bei Abschnitt III. Ministerium des Innern ist unter Ziffer? nach dem Worte Diener „Expedient, abwechselnd, einzuschalten. Abschnitt VII. Finanzministerium. Zu Ziffer 1 und 13. Die Portiers haben die Dienstbezeichnung „Pförtner“ erhalten.