— 472 — Nr. 93. Bekanntmachung, Anderungen der Deutschen Wehrordnung betreffend; vom 28. November 1910. 1. In der Einführungsverordnung (G.= u. V.-Bl. 1901, S. 187) treten folgende Anderungen ein: Ziffer 8 zu § 83. Am Schlusse des ersten Satzes hinter dem Worte „wohnen“ ist anzufügen: oder, wenn diese keinen oder ihren Wohnsitz im Auslande haben, in dessen Bezirk der Reklamierte listlich geführt wird. Neue Ziffer 15. Es ist aufzunehmen: · 15. An Stelle von „Feldzeugmeisterei“ tritt „Zeugmeisterei“. — 2. Die anliegenden im Zentralblatt für das Deutsche Reich veröffentlichten Ände— rungen der Deutschen Wehrordnung (G.= u. V.-Bl. 1901, S. 191 und 1907, S. 17) werden hiermit bekannt gegeben. Dresden, den 28. November 1910. Kriegsministerium. Frhr. v. Hausen. Behrendt. Anderungen der Deutschen Wehrordnung. Die Deutsche Wehrordnung wird geändert wie folgt: 82. In Ziffer 3 a ist hinzuzufügen: „für die Hohenzollernschen Lande der Königlich Preußische Regierungs- präsident in Sigmaringen,“. Die Ziffern 3 f, g, 1 erhalten folgende Fassung: ) für Mecklenburg-Strelitz das Großherzoglich Mecklenburgische Staatsministerium, Abteilung des Innern, zu Neustrelitz,