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Nr. 93. Bekanntmachung, 
Anderungen der Deutschen Wehrordnung betreffend; 
vom 28. November 1910. 
1. In der Einführungsverordnung (G.= u. V.-Bl. 1901, S. 187) treten folgende 
Anderungen ein: 
Ziffer 8 zu § 83. Am Schlusse des ersten Satzes hinter dem Worte „wohnen“ 
ist anzufügen: 
oder, wenn diese keinen oder ihren Wohnsitz im Auslande haben, in 
dessen Bezirk der Reklamierte listlich geführt wird. 
Neue Ziffer 15. Es ist aufzunehmen: · 
15. An Stelle von „Feldzeugmeisterei“ tritt „Zeugmeisterei“. 
— 2. Die anliegenden im Zentralblatt für das Deutsche Reich veröffentlichten Ände— 
rungen der Deutschen Wehrordnung (G.= u. V.-Bl. 1901, S. 191 und 1907, 
S. 17) werden hiermit bekannt gegeben. 
Dresden, den 28. November 1910. 
Kriegsministerium. 
Frhr. v. Hausen. 
Behrendt. 
Anderungen der Deutschen Wehrordnung. 
Die Deutsche Wehrordnung wird geändert wie folgt: 
82. 
In Ziffer 3 a ist hinzuzufügen: 
„für die Hohenzollernschen Lande der Königlich Preußische Regierungs- 
präsident in Sigmaringen,“. 
Die Ziffern 3 f, g, 1 erhalten folgende Fassung: 
) für Mecklenburg-Strelitz das Großherzoglich Mecklenburgische Staatsministerium, 
Abteilung des Innern, zu Neustrelitz,