Verteilung des Lehrstoffes. Bemerkungen. Lehrziel. — 628 — Unterprima: 1 Stunde. 858. Grundzüge der allgemeinen Psychologie; besonders die zusammengesetzteren Erscheinungen des Vorstellungslebens, des Fühlens und Wollens. Oberprima: 1 Stunde. Wichtiges aus der Lehre von den individuellen Differenzen und den Typen sowie aus der Völkerpsychologie. Denklehre: Grundformen der Wissenschaft, Formen und Methoden des wissenschaftlichen Denkens und Darstellens (Urteil, Schluß, Beweis, Deduktion, Induktion). 59. 1. Der Unterricht hat sich auf das Wesentliche zu beschränken und planmäßig die brei von den Schülerinnen erworbenen psychologischen und logischen Erkenntnisse und Erfahrungen zu verwerten. So hat die Behandlung der Lehre von den Empfin- dungen auf die in der Anthropologie, Physiologie und Physik erlangten Kenntnisse von der Einrichtung und Funktion des Sinnenapparates, die Behandlung der höheren seelischen Tätigkeiten und der individuellen Erscheinungen auf die in der Religion und Geschichte und besonders im deutschen Unterrichte veranstalteten psychologischen Be- trachtungen zurückzugreifen. Die Ausblicke in das Gebiet der Völkerpsychologie schließen sich an die in der Geographie und Anthropologie, aber auch in den Sprachen und in der Geschichte gewonnenen Anschauungen an. Die exakte Forschung in der Psychologie können die Schülerinnen an einigen mit einfachen Hilfsmitteln ausführ- baren psychologischen Versuchen kennen lernen. 2. Die Denklehre stützt sich auf das in den einzelnen Fächern angewandte Arbeits- verfahren und weist die Methoden des wissenschaftlichen Erkennens und Forschens an ihnen auf. Namentlich kommt hier die Mathematik und Naturwissenschaft in Be- tracht; aber auch die Erkenntnisweise in den Geisteswissenschaften (historische Er- kenntnis auf Grund der Quellen usw.) ist zu beachten. 3. Bei den Einblicken in die Probleme des Verhältnisses von Leib und Seele und der Willensfreiheit wird der Unterricht mit dem in der Glaubens= und Sittenlehre Hand in Hand gehen und der in § 10 am Schluß ausgesprochenen Erwartung nachkommen. Zeichnen. § 60. Befähigung zur genauen, selbständigen Auffassung der Dinge der Um- gebung nach Form, Farbe und Tonwert und zu richtiger, sauberer und geschmackvoller Darstellung ebener und körperlicher Gebilde in Zeichnung und Farbe; Förderung des Sinnes und Verständnisses für Eigenart und Schönheit in Natur und Kunst.