— 629 — A. Höhere Mädchenschule. Klasse VIII: 1 Stunde. § 61. Freies Zeichnen im Anschluß an den Anschauungs= und heimatkundlichen Verteilung des Unterricht; Erfassen der Hauptmerkmale eines Gegenstandes; Nachbilden einfacher Lehrstoffes. Flächenformen in verschiedenen Techniken (Kohle, Bleistift, Buntstift, Wasserfarbe). Biel Zeichnen aus dem Gedächtnis. Klasse VII: 1 Stunde. Zeichnen einfachster Flächenformen mit Zurückführung auf die geometrischen Grundformen. Anlehnung an Natur und Kunstgebilde. Klasse VI: 1 Stunde. Genaueres Auffassen der Formen, Verhältnisse und Farben; Darstellung flächen- hafter Blatt= und Blütenformen, einfacher Schmetterlinge. Klasse V: 2 Stunden. Zeichnen und Malen von Naturformen; ihre Verwendung in einfachen orna- mentalen Gebilden (Reihungen, Füllungen); Beziehung zur Nadelarbeit. Farben- zusammensetzung und -mischung; Silhouettieren. Klasse IV: 2 Stunden. Empirische Flächen= und Körperperspektive; Licht und Schatten. Klasse III: 2 Stunden. Zeichnen und Malen schwierigerer Natur-, Gebrauchs= und Kunstgegenstände in verschiedenen Stellungen, einzeln und in Gruppen. Klasse II: 2 Stunden. Stilisieren von Pflanzen; figürliche Studien. Einführung in das Linearzeichnen (Maßstabzeichnen und geometrische Darstellung einfacher Körper= und Gebrauchs- gegenstände). Klasse I: 2 Stunden. Malerische Auffassung, Zeichnen und Malen von Pflanzen, Tieren, Figuren, Innenräumen, Landschaften. Fortsetzung des Linearzeichnens. B. Studienanstalt. 862. Obersekunda bis Oberprima je 2 Stunden. Fortgesetztes Zeichnen und Malen nach schwierigeren Natur- und Kunstformen. Ornamentales Entwerfen. Figürliche Studien.