— 119 — fühlbar) kann keine Spur mehr wahrgenommen werden und der Körper ist gegen jede Berührung unempfindlich. Auch wird durch Anrufen oder eine sonstige An— regung eine Anderung in den Gesichtszügen oder irgendeine andere Bewegung des Körpers nicht veranlaßt. Kurze Zeit nach dem Tode sind die Glieder schlaff, das Gesicht wie auch der übrige Körper erscheinen bleich, die Wangen und Schläfe eingefallen, die Nase und das Kinn spitz. Die Haut fühlt sich kalt an, und zwar erkalten in der Regel zuerst Gesicht, Hals und Glieder und danach Brust und Unterleib. Die auseinandergezogenen Augenlider schließen sich nicht wieder, die Augen selbst sind gebrochen, zurückgesunken. Der Mund steht offen und der Unterkiefer sinkt, wenn er an den Oberkiefer angedrückt wird, wieder herab. Die fleischigen Teile, mit denen der Körper aufliegt, namentlich die Hinter- backen und die obere Rückengegend, zeigen sich plattgedrückt. An verschiedenen Stellen des Körpers, insbesondere am Rücken, Gesäß und der hinteren Fläche der Oberschenkel werden verwaschene blaurote Flecken (Toten- flecken) sichtbar. Einige Stunden nach erfolgtem Tode beginnen die Augen sich zu trüben und glanzlos zu werden und tritt die sogenannte Leichenstarre ein; der Körper wird dann steif, starr, die Glieder lassen sich in den Gelenken nicht oder nur wenig biegen, und die Muskeln fühlen sich derb und fest an. Von diesen Erscheinungen ist jedoch keine für sich allein ein sicheres Zeichen des Todes, sondern nur dann, wenn sie sämtlich oder wenigstens die meisten derselben vorhanden sind, kann mit größter Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß der Tod eingetreten ist und es sich nicht um Scheintod handelt. Die einzig sicheren Zeichen des wirklich erfolgten Todes sind die Zeichen der Fäulnis, welche je nach der Körperbeschaffenheit des Verstorbenen, der Art der dem Tode vorausgegangenen Krankheit, den Witterungsverhältnissen usw. früher oder später, in der Regel aber schon am zweiten Tage nach dem Tode sich einstellen, und zwar um so früher, je länger die Leiche auf dem Sterbelager liegen bleibt. Das früheste dieser Zeichen ist der bekannte eigentümliche Leichengeruch. Dann zeigen sich, besonders am Unterleibe, grüne oder braun= oder schwarz-grüne Flecken und der Unterleib selbst schwillt auf, die Gesichtszüge verändern sich, aus dem Munde, der Nase, dem After usw. fließt mißfarbige, übelriechende Flüssigkeit aus, und die Oberhaut löst sich stellenweise in leicht zerreißlichen, mit mißfarbiger Flüssigkeit ge- füllten Blasen ab.