— 149 — Gesetz- und Verordnungoblatt für das Königreich Sachsen. 9. Stück vom Jahre 1911. .. Û7 e e Juhalt: Nr. 37. Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes zur Erweiterung des Gottesackers in Königshain betr. S. 149. — Nr. 38. Verordnung, die Behandlung der noch im Umlauf befindlichen Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen betr. S. 150. — Nr. 39. Verordnung, die Vor- bereitung für den höheren Justizdienst betr. S. 151. — Nr. 40. Bekanntmachung, die anderweite Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militärbehörden der Armee betr. S. 152. — Nr. 41. Verordnung, die Feststellung der fiskalischen Quellen des Bades Elster als Heilquellen und des Schutzbereiches dieser Quellen betr. S. 160. Nr. 37. Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes zur Erweiterung des Gottesackers in Königshain betreffend; vom 20. Juni 1911. Mit Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund der 881, 2 des Enteignungs— gesetzes vom 24. Juni 1902 (G.= u. V.-Bl. S. 153) zur Erweiterung des Gottesackers in Königshain dem Kirchenvorstand zu Königshain in Vertretung der dortigen Kirch- gemeinde bezüglich der Flurstücke 95 a, 95 b und 1155 des Flurbuchs für Königshain in Gemäßheit des von dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts unterm 27. Mai 1911 genehmigten Planes das Enteignungsrecht unter Anordnung des abgekürzten Verfahrens nach §§ 67 flg. des Gesetzes verliehen. Von diesem Rechte ist innerhalb der in § 12 Absatz 1 des Gesetzes bestimmten Frist Gebrauch zu machen. Dresden, den 20. Juni 1911. Gesamtministerium. Dr. v. Otto. Grünewald. Ausgegeben zu Dresden, den 27. Juli 1911. 24