— 187 — Nr. 53. Bekanntmachung über Änderungen der Prüfungsordnung für Kandidaten des höheren Schulamtes der mathematisch-physikalischen und chemischen Richtung an der Königlichen Technischen Hochschule zu Dresden; vom 25. September 1911. De.- Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat beschlossen, die Prüfungsordnung für Kandidaten des höheren Schulamtes der mathematisch-physi- kalischen und chemischen Richtung an der Königlichen Technischen Hochschule zu Dresden vom 25. Jannar 1909 (G.= u. V.-Bl. S. 73 flg.) folgendermaßen zu ändern. 1. In §9),4 wird hinter „erlangt“ eingeschaltet „(vgl. § 14 am Schlusse)“. 2. In §l4, b wird am Schlusse angefügt: „Die letzte Forderung setzt Bekannt- schaft mit Differentialgleichungen, Potentialtheorie und analhytischer Mechanik voraus, stellt also an die mathematischen Vorkenntnisse höhere Ansprüche als für die Lehrbefähigung zweiter Stufe in Mathematik gestellt werden.“ 3. In §19, 1 treten an die Stelle der Worte „einiger Unterrichtsversuche und einer Analyse“ die Worte „einiger Unterrichtsversuche, einer Analyse und eines Präparates“. 4. § 29 erhält folgende Fassung: 829. Vorbereitungsdienst. Durch das Zeugnis über die bestandene Prüfung erwirbt der Ge- prüfte die Kandidatur für das höhere Schulamt. Zum Erweise der- Anstellungsfähigkeit ist die Ableistung des Vorbereitungsdienstes not- wendig. Uber die Zulassung dazu entscheidet das Ministerium, an das sich der Kandidat mit einem schriftlichen Gesuche zu wenden hat. 5. § 30,1 erhält folgende Fassung: 1. Die Gebühren betragen für eine Erst= oder Wiederholungsprüfung je 75.K, für eine Ergänzungs= oder Erweiterungsprüfung je 40.N.