— 13 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 3. Stück vom Jahre 1912. Inhalt: Nr. 9. Bekanntmachung, Anderungen der Ordnung der Pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig vom 6. Juni 1908 betr. S. 13. — Nr. 10. Verordnung, den juristischen Vorbereitungsdienst im Geschäftsbereiche der inneren Verwaltung und die Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst in diesem Geschäftsbereiche betr. S. 15. — Nr. 11. Verordnung über die Erweiterung der Strafbefugnisse des jetzigen Gemeindevorstandes in Oberplanitz. S. 16. — Nr. 12. Verordnung, eine Abänderung der Ausführungsverordnung zur Reichsgewerbeordnung vom 28. März 1892 betr. S. 17. — Nr. 13. Ver- ordnung, den Verkehr mit schweren Kraftfahrzeugen betr. S. 17. — Nr. 14. Nachtrag zu der Urkunde über die Stiftung eines Erinnerungskreuzes für die Jahre 1870/1871. S. 24. — Nr. 15. Bekanntmachung, die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden betr. S. 26. Nr. 9. Bekanntmachung, Anderungen der Ordnung der Pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig vom 6. Juni 1908 betreffend; vom 13. Februar 1912. D.“ Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat beschlossen, die Ord- nung der Pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig vom 6. Juni 1908 (G.= u. V.-Bl. S. 200) folgendermaßen zu ändern. 1. In §9), treten an Stelle der Worte „Wenigstens ein Fach hat der Kandidat als Hauptfach zu wählen“ die Worte: „Wenigstens zwei Fächer hat der Kandidat als Hauptfächer zu wählen“. 2. In § 12,b5 erhält der Schluß die Fassung: „Verständnis für die praktischen Aufgaben und Ziele der evangelischen Kirche; Vertrautheit mit den wichtigsten Tat- sachen der Religionsgeschichte."“ 3. In § 14, b treten an Stelle der Worte „die Hauptwerke der mittelhochdeutschen Literatur“ die Worte: „die alt= und mittelhochdeutsche Literatur auch hinsichtlich der Wortgeschichte“. Ausgegeben zu Dresden, den 14. März 1912. 3