— 224 — (2) Über die Offnung der Schädelhöhle und die etwaige Einsendung des Kopfes an eine Untersuchungsstelle bestimmt die Landesregierung. 3. Rotz. 8 22. Es hat eine genaue Untersuchung der ganzen Körperoberfläche und besonders der schon von außen sichtbaren oder zu vermutenden krankhaften Stellen der Haut und Unterhaut einschließlich der zugehörigen Lymphgefäße und Lymphknoten stattzu— finden. Sodann ist die Schleimhaut der Nasenhöhle, des Schlundkopfs, des Kehl— kopfs und der Luftröhre zu untersuchen. Weiter folgt die Untersuchung der am Kopfe und Halse gelegenen Lymphknoten und der Lungen mit ihren Lymphknoten. Endlich ist der Zustand der Milz, der Leber, des Herzens und der Muskeln zu ermitteln. 4. Maul= und Klauenseuche. 8 23. Sollte zur Feststellung der Maul- und Klauenseuche die Zerlegung eines Tieres erforderlich sein, so ist die Haut an der Krone der Klauen, an den Ballen, im Klauen— spalt und an der hinteren Fläche der Zehenglieder sorgfältig zu untersuchen. Ferner ist zu ermitteln, ob die Zitzen des Euters erkrankt sind. Weiter ist die Beschaffenheit des Flotzmauls oder der Rüsselscheibe festzustellen. Dann wird die Schleimhaut des Maules und bei jüngeren Tieren auch diejenige der vier Magenabteilungen und des Darmes geprüft. Schließlich ist auch noch eine Untersuchung des Herzens und der großen drüsigen Organe (der Leber und der Nieren) vorzunehmen. 5. Lungenseuche. 8 24. Nach Offnung der Brusthöhle sind der etwaige ungewöhnliche Inhalt, die Be— schaffenheit des Brustfells und der Ausdehnungszustand der Lungen festzustellen. Nachdem die Lungen herausgenommen worden sind, wird die Oberfläche betrachtet und auf das Vorhandensein entzündlicher Ausschwitzungen geprüft. Dann werden Farbe und Festigkeit der einzelnen Lungenteile bestimmt und schließlich große glatte Einschnitte gemacht, um die innere Beschaffenheit der Lungen zu ermitteln. Bei der Untersuchung der Schnittflächen ist das Verhalten des zwischen den Läppchen ge— legenen Gewebes, der Lungenbläschen, der Lymphgefäße und Lymphknoten zu be— achten. Auch der Inhalt der Luftröhrenäste und die Beschaffenheit der Schleimhaut sowie das Verhalten der Blutgefäße sind anzugeben.