— — 266 — über den Vorbereitungsdienst der Kandidaten des höheren Schulamtes aufgestellt und macht sie nachstehend unter A und B hierdurch öffentlich bekannt. Dresden, den 21. Mai 1912. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Dr. Beck. Graf. A. Bestimmungen über die Einrichtung pädagogischer Seminare an den höheren Unterrichtsanstalten. d* 1. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts bestimmt die höheren Unterrichtsanstalten, an denen pädagogische Seminare zur Ausbildung der Kandidaten des höheren Schulamtes für ihren Beruf errichtet werden. In der Regel dienen dazu Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen, ausnahmsweise auch Realschulen, für Kandidatinnen Studienanstalten, ausnahmsweise auch höhere Mädchenschulen. § 2. Die Seminare zerfallen nach den Lehrfächern, in deren Unterricht sie die Kandidaten vorzugsweise einführen, in altsprachliche, neusprachliche, mathematische und naturwissenschaftliche. Die Seminare an den Studienanstalten und höheren Mädchenschulen nehmen Kandidatinnen ohne Unterschied der Lehrbefähigungen auf. Ein Seminar wird in der Regel mit sechs Kandidaten besetzt. 8 3. Leiter eines Seminars ist der Rektor (Direktor) der Anstalt; ihm werden zur Unterstützung mehrere Mitglieder der Lehrerschaft beigegeben, die vom Mini- sterium ernannt werden. Die von den Seminarlehrern zu übernehmenden Ob- liegenheiten bestimmt der Seminarleiter. Leiter und Lehrer eines Seminars erhalten für ihre Mühwaltung außer einer mäßigen Entlastung in ihrer übrigen Amtstätigkeit eine angemessene Vergütung aus der Staatskasse. § 4. Mit jedem Seminar ist eine Bibliothek verbunden, welche die pädagogische Literatur der Anstaltsbibliothek für die Bedürfnisse des Seminars ergänzt. Das Ministerium stellt jedem Seminar jährlich eine bestimmte Summe für die Bibliothek zur Verfügung.