— 300 Tc) bei der Untersuchung von Vieh vor dem Verladen und bei oder nach dem Entladen im Eisenbahn- und Schiffsverkehre; d) bei der Untersuchung der beim Berg— werks= oder Schiffahrtsbetrieb und der beim Gewerbebetrieb im Um- herziehen benutzten Haustiere; e) bei allgemeinen Tieruntersuchungen, insbesondere bei der etwaigen Un- tersuchung sämtlicher Schafbe- stände, und den auf Grund des § 29 des Viehseuchengesetzes vorgenom- menen Untersuchungen? " 6. In wieviel Fällen sind Seuchen- herde von Rotz, Lungenseuche oder Räude bei Vornahme der Schlachtvieh= und Fleischbeschau aufgedeckt worden? 7. In wieviel Fällen ist zur Ermitte- lung von Seuchenausbrüchen von Impf- oder Blutproben Gebrauch gemacht wor- den? Welche Arten des Verfahrens wurden hierbei angewandt, und welche Ergebnisse sind erzielt worden? 8. In wieviel Fällen hat eine Impfung der für die Seuche empfänglichen Tiere in verseuchten und in unverseuchten Be- ständen (Notimpfung und Schutzimpfung) auf polizeiliche Anordnung stattgefunden? Welche Impfstoffe sind hierbei ver- wandt, und welche Erfolge sind erzielt worden? 9. In wieviel Fällen ist bei Maul= und Klauenseuche von der Tötung seuchen- kranker und verdächtiger Tiere Gebrauch