— 302 — Ausführungsvorschriften zum Viehseuchengesetze) und auf den Erfolg der staatlichen sowie der freiwilligen Bekämpfung der Tuberkulose des Rindviehs beziehen. Zur Be— urteilung des Wertes der freiwilligen Tuberkulosebekämpfung ist insbesondere mitzu— teilen, wie diese Maßnahme auf den Gesundheitszustand der Rinder (und der Schweine) in denjenigen Beständen gewirkt hat, in denen sie seit zwei und mehr Jahren zur Durch— führung gelangt ist. Nr. 46. Verordnung, die Zusammensetzung des Eisenbahnrates betreffend; vom 18. Juni 1912. Mit Allerhöchster Genehmigung erhält § 8 Absatz 1 der Verordnung, die Errichtung eines Eisenbahnrates betreffend, vom 9. Juli 1881 (G.= u. V.-Bl. S. 149) folgende Fassung: § 8. Der Eisenbahnrat hat für die Erledigung dringender Angelegen- heiten sowie zur Vorbereitung seiner Beratungen einen ständigen Ausschuß von sieben Mitgliedern aus seiner Mitte zu bestellen. Dresden, am 18. Juni 1912. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Graf Vitzthum v. Eckstädt. v. Seydewitz. Hempel. Druck und Verlag von C. C. Meinhold 4 Söhne, Königl. Hofbuchdruckerei, Dresden.