— 368 — Anlage 1. Krankheitsbescheinigung. (§ 1438 in Verbindung mit 88 1393, 1394 der Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911.) Der Schlossergeienfe Ernst Adolf Kratuse in Geilenat. , geboren am 15. Januar 1865 zu Bärensteen. Bezirk emn##kk .1Mitglied der unter- zeichneten Krankenkasse), war vom 10. Ju——+— 7972 bis mit 72. September 197.2 krank und arbeits- unfähig. Der Die und hatte berufsmäßig und nicht lediglich vorübergehend Lohnarbeit verrichtet. Erkrankte war vor Beginn dieser Krankheit der Invalidenversicherungspflicht“) unterworfen * hat sich die Krankheit weder vorsätzlich noch bei Begehung eines durch strafgerichtliches Urteil festgestellten Verbrechens oder durch schuldhafte Beteiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln zugezogen. Gelenat , am 13. September 191. Die Ortskrankenkasse. OOntserschry#t.) (Stempel der Kasse bez. der Gemeindebehörde.) *) Vgl. §§ 1226, 1228, 1229 der Reichsversicherungsordnung. Die Krankheitsbescheinigung hat die Größe einer aufgeschlagenen Quittungskarte, also höchstens eine Länge von 20 cm und eine Höhe von 15 cm zu erhalten.