— 423 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 14. Stuck vom Jahre 1912. Inhalt: Nr. 71. Verordnung, eine Ernennung für die Erste Kammer der Ständeversammlung betr. S. 423. — Nr. 72. Bekanntmachung, Anderung der Landwehrbezirkseinteilung für das Königreich Sachsen betr. S. 424. — Nr. 73. Verordnung, betr. die Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden sowie den Kommunalbehörden usw. mit Militär- anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins. S. 426. — Nr. 74. Verordnung zur Ausführung der Maß= und Gewichtsordnung für das Deutsche Reich vom 30. Mai 1908. S. 427. — Berichtigung. S. 434. Nr. 71. Verordnung, eine Ernennung für die Erste Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 11. Juli 1912. W#, Friedrich August, von GOTTE#S#Gnaden König von Sachsen usw. usw. usw. haben auf Grund der Bestimmung in § 63 unter Nr. 16 der Verfassungsurkunde die erste Magistratsperson der Stadt Plauen zum Mitgliede der Ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt. Zu dessen Beurkundung haben Wir die gegenwärtige Verordnung unter Vordruck Unseres Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen. Gegeben zu Dresden, am 11. Juli 1912. 6#. Friedrich August. Christoph Graf Vitzthum v. Eckstädt. Ausgegeben zu Dresden, den 12. August 1912. 61