— 490 — e) im Falle der Minderjährigkeit eine Erlaubnisbescheinigung des Vaters oder sonstigen gesetzlichen Vertreters, ᷑) ein Ausweis über die Staatsangehörigkeit, 8) eine von dem Bewerber selbst verfaßte und geschriebene Darstellung des bis- herigen Lebensganges mit genauen Angaben über Geburts= und Wohnort, religiöses Bekenntnis, persönliche Verhältnisse (auch gegenwärtigen Stand und Wohnort des Vaters), Bildungsgang und etwa bekleidete öffentliche oder nicht öffentliche Stellungen (Ort und Dauer derselben) Aufnahme- 85. Uber die Aufnahme der Bewerber in den Lehrgang entscheidet der Direktor prüfung. der Turnlehrerbildungsanstalt auf Grund einer Aufnahmeprüfung nach der Zahl der verfügbaren Plätze (8 2). In dieser Prüfung hat der Bewerber bestimmte Ubungen auszuführen, deren Verzeichnis jederzeit vom Direktor erhältlich ist. Für die im Lehrgange für Studierende in Leipzig vorbereiteten Bewerber wird Anfang Juli unter Leitung des Direktors der Turnlehrerbildungsanstalt eine Prüfung in Leipzig abgehalten, die als Aufnahmevrüfung für den Abschlußlehrgang in Dres- den gilt. Die in § 3 Absatz 3 genannten Bewerber haben außer der Prüfung in der Turn- fertigkeit, sofern nicht das Ministerium eine ausgedehntere Vorprüfung hinsichtlich ihrer allgemeinen Vorbildung anordnet, unter Aufsicht eine schriftliche Prüfung ab- zulegen, die in Fertigung eines Aufsatzes und freier Wiedergabe eines vorgelesenen Abschnittes besteht. Unterrichts- § 6. Der Unterricht umfaßt: fächer. a) an wissenschaftlichen Fächern: Systematik; Pädagogik und Fachmethodik; Ge- schichte und Literatur des Turnens mit besonderer Berücksichtigung der neueren Erscheinungen auf dem Gebiete der Leibesübungen; Anatomie und Physio- logie mit Gesundheitspflege; Unterweisungen über die erste Hilfeleistung bei etwaigen Unfällen; Gerätkunde; b) an Fertigkeiten: Frei-, Ordnungs-, Handgerät= und Gerätübungen, ferner volkstümliche Ubungen und Spiele für das Schulturnen nach den Bedürfnissen der verschiedenen Altersstufen und Geschlechter und unter Berücksichtigung der Behandlungsweise des Ubungsstoffes für das Vereinsturnen; Hieb= und Stoß- fechten, Schwimmen, Singen; Jc) regelmäßige Lehrübungen. Außerdem finden statt: Besuch von verschiedenen höheren Schulen und Volks- schulen während des Turnunterrichtes sowie von Turnvereinen und öffentlichen