— 491 — turnerischen Veranstaltungen, Wanderungen und Turnmärsche, auch in Verbindung mit geeigneten Spielen und dem Turnen verwandten Leibesübungen. § 7. Der Unterricht in der Systematik hat verständnisvolle und sichere Kenntnis aller Grundformen der Frei-, Ordnungs-, Handgerät= und Gerätübungen nach be- stimmten Gesichtspunkten sowie Beherrschung der Turnsprache zu erzielen. 8 S. Der Unterricht in Pädagogik soll mit den Grundzügen der Psychologie, namentlich des Jugendalters, dem Wichtigsten aus der allgemeinen Unterrichts= und Erziehungslehre und Schulkunde und den einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen, auch einige Kenntnisse von der Geschichte der Erziehung dermitteln. § 9. Der Unterricht in der Fachmethodik, der zu den Lehrübungen und tunlichst auch zu den praktischen Arbeiten in Beziehung zu setzen ist, hat sichere Kenntnis der Ziele, des Aufbaues und des Lehrverfahrens des Turnunterrichtes, sowie Kenntnis des Wichtigsten aus der Geschichte und Literatur der Methodik dieses Unterrichtes zu vermitteln. Insbesondere sind Vorübungen im Unterrichten, Besprechungen über methodisch anzulegende Entwürfe zu Lehrübungen, Beurteilungen gehaltener Lehr- proben dem Ulnterrichte einzugliedern. § 10. Die Aufgabe des Unterrichtes in Geschichte und Literatur des Turnens ist lebensvolle Darstellung der geschichtlichen Entwickelung der Leibesübungen in ihrer Bedeutung für die Kultur unter Mitberücksichtigung der allgemeinen Geschichte und unter Hervorhebung der bedeutendsten Persönlichkeiten und wichtigsten Tatsachen der neueren Zeit aus der deutschen und insbesondere sächsischen Geschichte des Turnens; Einführung in die Fachliteratur aus den einzelnen Geschichtsperioden, namentlich in das Studium der hauptsächlichsten Fachschriften der neueren Zeit. § 11. Im Unterrichte in Anatomie, Physiologie und Gesundheitspflege, der in steter Beziehung zum Turnbetriebe und Schulleben zu halten ist, sind genaue Kennt- nisse von dem Baue des menschlichen Körpers und den Lebensäußerungen seiner Organe, von den Bewegungen des Menschen bei Turnübungen und dem Turnen verwandten Leibesübungen sowie von ihrer Einwirkung auf Gesundheit und Körper- schönheit zu vermitteln, Anleitungen zu Beobachtungen und Messungen in Bezug auf die Tätigkeit der wichtigsten Organe des Körpers sowie Anweisungen über die erste Hilfe bei Unfällen zu geben und entsprechende Ubungen vorzunehmen. § 12. In der Gerätkunde sind die Herstellung und Behandlung der Turngeräte, die Einrichtung und Hygiene der Turnhallen sowie die Anlage von Turn= und Spiel- plätzen zu besprechen und die wichtigsten hierbei zu berücksichtigenden Gesichtspunkte hervorzuheben. Systematik. Padagogik. Methodik. Geschichte und Literatur. Anatomie, Physiologie und Gesund— heitspflege. Gerätkunde.