— 31 — VI. Marineverwaltung.)) a) Mittlere Beamte 0, Rendanten, bei den Bekleidungs- Inspektoren IX ämtern, soweit sie nicht ausnahmsweise aus 0 Rendanten,] bei den Verpflegungs-Beamten der Marine ergänzt werden, Inspektoren ämtern, 0 Intendanturregistratoren ergänzen sich aus den Beamten des Werftregistratur- dienstes und aus den Stations= und Mobilmachungs-Registratoren, sowie aus den Registratoren der Hochseeflotte, der Inspektion des Bildungswesens der Marine und des Gouvernements in Kiautschou, Marine-Kriegsgerichtssekretäre, 0 Garnisonverwaltungs-Direktoren, 0 Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren, Garnisonverwaltungs-Inspektoren, 0 Wasserwerksinspektor beim marinefiskalischen Wasserwerk in Wilhelmshaven-Feld- hausen, 0 Lazarettverwaltungs-Direktor, 0 Lazarett--Oberinspektoren, soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten Lazarett-Inspektoren, ehemaligen Sanitätsunteroffizieren der Marine Sanitätsdepot-Inspektoren, ergänzt werden??“), Bibliothekassistenten, *% Schiffsführer und Maschinisten der Werften, * Maschinisten des Betriebsdampfers der Schiffsartillerieschule in Sonderburg, * Maschinist des Torpedowerkstattdampfers in Friedrichsort, * Maschinisten der Lotsenfahrzeuge, * Maschinisten bei den elektrischen Leuchtfeueranlagen auf Wangeroog, * Schiffsführer, ! Maschinisten " Werftregistratoren, bei den Artillerie= und Minendepots, *) Die mit einem * bezeichneten Stellen sind solche, bei denen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren des Landheeres und der Schutztruppen zu berücksichtigen sind. (Ergänzt gemäß Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. September 1912.) **) Die Stellen, die den Militäranwärtern usw. vorbehalten, aber regelmäßig nur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem o bezeichnet. ***) Bewerber für Lazarett= und Sanitätsdepot--Inspektorenstellen müssen ihre Militärdienst- zeit in der Kaiserlichen Marine abgeleistet oder aber wenigstens die Ausbildung und Prüfung im Bereiche der Marine erledigt haben.