— 102 — Fl. Aus Anlaß der bevorstehenden Einschätzung zur Einkommensteuer werden Sie auf Grund der beigedruckten Bestimmungen aufgefordert, die von Ihnen beschäftigten Personen und das von Ihnen herrührende Einkommen dieser Personen unter Be- nutzung der beiliegenden Vordrucke anzugeben und die ausgefüllten Vordrucke unter Beifügung eines unterschriftlich vollzogenen Lieferscheins, zu dem ein Vordruck bei- gefügt ist, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 50 Mark binnen 14 Tagen, von Zustellung gegenwärtiger Zufertigung an gerechnet, hier einzureichen. Sollten Sie noch mehr Vordrucke nötig haben, so können Sie diese kostenfrei bei der unterzeichneten Gemeindebehörde entnehmen. D„N , im Oktober 191 Der Stabdtrat. Hierzu: Vordrucke zu Eink.-Nachw., 1 Vordruck zum Lieferscheine. Erläuterungen. Das Einkommensteuergesetz bestimmt in § 36, 5+ 37 Satz 2 und § 71 Satz 1: Die Ausführungsverordnung bestimmt in §+ 42 Abs. 4: