— 123 — c) Farbstudie (11/, bis 2/, Stunden), d) Entwurf eines Ornaments (einschließlich ornamentaler Schrift) oder Lösung einer anderen Kompositionsaufgabe (2 bis 3 Stunden), e) Lösung von Aufgaben aus dem konstruktiven Zeichnen (3 bis 4 Stunden), f) Modellieren nach der Natur oder aus dem Gedächtnisse oder nach Abbildung (1 bis 2 Stunden). Bewerber, welche die Lehrbefähigung für gewerbliche Schulen erstreben, haben überdies eine mit Berechnungsübungen verbundene Aufgabe aus dem gewerblichen Zeichnen ihres Faches zu bearbeiten. Von den Aufgaben unter b können diese Be- werber befreit werden; doch ist es wünschenswert, daß sie eine Studie der menschlichen Figur aus dem Gedaächtnisse zeichnen. Die Aufgaben werden von der Prüfungskommission in gemeinsamer Beratung festgestellt. Die Benutzung anderer Hilfsmittel als der vom Kommissare gestatteten sowie jede Hilfeleistung des Aufsichtführenden ist untersagt. Bei der Ablieferung der Arbeiten hat der Aufsichtführende auf jeder Arbeit die Zeit anzugeben, in der sie gefertigt ist. Nach Durchsicht der Arbeiten durch die vom Kommissare damit betrauten Mit- glieder der Prüfungskommission erfolgt die Bewertung in gemeinsamer Beratung aller Mitglieder. 8 11. In der mündlichen Prüfung, die im Friedrich-August-Seminare abgehalten wird, ist nachzuweisen: a) verständnisvolle Kenntnis der Grundzüge der Psychologie und der wichtigsten Grundsätze und Formen des Unterrichtes und der Erziehung, b) Vertrautheit mit der Methodik, Geschichte und Literatur des Zeichnens, nament- lich auch mit den wichtigsten Erscheinungen der neueren Zeit, sowie mit den amtlichen Vorschriften und Lehrplänen für das Zeichnen in den verschiedenen für den Bewerber in Betracht kommenden Schularten, c) Vertrautheit mit der planimetrischen Konstruktion, der Parallel-Projektion, der Schattenkonstruktion und der Perspektive, d) Kenntnis der Eigenschaften und der Benutzung der verschiedenen Gebrauchs- gegenstände und Lehrmittel des Zeichenunterrichtes sowie Kenntnis der Ein- richtung von Zeichensälen, e) Kenntnis der Hauptsachen der allgemeinen Kunstentwickelung, namentlich auf Anschauung gegründete Kenntnis bedeutender Werke der bildenden und ge- werblichen Kunst im allgemeinen und der heimatlichen Kunst insonderheit. Mündliche Prüfung.