— 180 — Hinter „befördert hat“ ist statt des Kommas ein Semikolon zu setzen und der folgende Text von „sonst“ bis „Semaphor— station“ zu ersetzen durch: die Meldung kann bei Funkentelegrammen auch über eine andere Küstenstation desselben Landes oder eines Nachbarlandes, bei Semaphortelegrammen über eine beliebige Semaphorstation befördert werden. 4. Im § 15 ist der Text unter V zu ersetzen durch: V. Kann ein Telegramm an ein Schiff in See diesem nicht innerhalb der vom Absender bestimmten Frist oder beim Fehlen einer solchen Bestimmung bei Semaphor- telegrammen nicht bis zum Morgen des 29. Tages und bei Funkentelegrammen nicht bis zum Morgen des 8. Tages zugeführt werden, so gibt die Semaphor= oder Küstenstation davon der Ursprungsanstalt Nachricht, die den Absender sogleich ver- ständigt. · Dieser kann durch eine telegraphisch oder brieflich an die Semaphor- oder Küstenstation gerichtete gebührenpflichtige Dienstnotiz verlangen, daß sein Telegramm, falls es sich um ein Semaphortelegramm handelt, weitere 30 Täge und, falls es sich um ein Funkentelegramm handelt, weitere 9 Tage zur Übermittelung an das Schiff bereitgehalten werde usw. In Ermangelung eines solchen Ver— langens wird das Telegramm, falls es sich um ein Semaphortelegramm handelt, am Ende des 30. Tages und, falls es sich um ein Funkentelegramm handelt, am Ende des 9. Tages (den Tag der Aufgabe nicht miteingerechnet) als unbestellbar zurückgelegt. Hat jedoch die Semaphor= oder Küstenstation die Gewißheit, daß das Schiff ihren Wirkungsbereich verlassen hat, bevor ihm das Telegramm zugeführt werden konnte, so benachrichtigt sie unverzüglich die Ursprungsanstalt, die den Absender so- gleich von der Nichtbeförderung des Telegramms verständigt. Dieser kann, falls es sich um ein Funkentelegramm handelt, durch gebührenpflichtige Dienstnotiz er- suchen, das Funkentelegramm bei der nächsten Vorbeifahrt des Schiffes zu über- mitteln. 5. Im § 15 unter VI, erste Zeile, ist statt „Seetelegramme“ zusetzen: Semaphortelegramme Die Angaben unter a)g) sind zu ersetzen durch: a) Telegramme mit vorausbezahlter Antwort von Schiffen in See, Hinter h) ist in neuer Zeile einzuschalten: