— 341 — N.——xp........—..———..— —————— —-——— —————— * J. 3 7 (W— mesbth des Krzent- ——————“—— RNbhat##anzager u#%c0. 6. Als Bordoberkante ist bei offenen Fahrzeugen, dazu gehören auch die mit abnehmbarer Bedachung, der obere Verlauf jenes obersten Planken= oder Platten- ganges anzusehen, der noch durch Spanten gestützt und an ihnen fest angebracht ist. Sind die Spantenköpfe durch ein Schandeck aus Holz oder durch eine Stringerplatte uUsw. abgedeckt, so wird als Bordoberkante die Oberkante des hölzernen Schandecks oder die Oberfläche der Stringerplatte angesehen (vergl. die Figuren 2 bis 60). Joobfeane Somobertern kut S W#andeck % !5 Stringen z“z% Aubenaueæ Sart 4%6%%z 5 # — Hm- . QJZ . Ftg. * 7 3 Fodobckante . 5n 1— 77209 Fordobcaduaae n%½% □ opazns ½5. 3. r, Als Schiffe mit festem Deck im Sinne des § 3 Absatz 4 Satz 3 der Eichordnung sind alle Fahrzeuge anzusehen, die wasserdicht aufgesetzte Lukenscherstöcke haben, wie z. B.