— 356 — 1. Eichprüfung. Die Eichprüfung dieses Schiffes wurde durch I erforderlich. Sie wurde — zu ausgeführt und ergab: 1. Bauliche Anderungen seit der Eichung, die auf deren Ergebnis Einfluß haben: 2. Das Fehlen) der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die weitere Vorhandensein-) Untersuchung benutzt werden konnten. Nach § 10 Abs. 2 war daher PP. Neueichung erforderlich. 3.“) Die Leerebene (Schwimmebene) lag auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger angezeigten Tiefgängen: rechts. m · (rechts. m » rechts. m vo links. Mitte links. hinten links. m Im Durchschnit 4 — m Der Leertiefgang im Durchschnitt ist im Eichschein angegeben mit —□□□ m Der Leertiefgang ist daher geworden im Durchschnit m *) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Grundmaße der Eichung und die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer Eichschein aus- gefertigt. *) Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Anderung des Nachweises usw. sowie auf Neuausfertigung des Eichscheins (§ 10 Abs. 5) lag vor. das Eichprotokoll geändert?) ein? ; ; Es wurde daher das Ergebnis der Eichprüfung im Eichschein vermerkt“) und kein?) neuer Eichschein ausgefertigt. 4. Es wurde . Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene gestellt, die so wesentlich war, daß aus diesem Grunde n–—ui3 Neueichung erforderlich wurde. ............ ,.den ten 19 Eiegel) Schiffseichbehörde. - (Unterschrift.) *) Nicht zutreffendes ist zu durchstreichen.