— 357 — 2. Eichprüfung. Die Eichprüfung dieses Schiffes wurde durch erforderlich. Sie wurde am........ zu ausgeführt und ergab: 1. Bauliche Änderungen seit der Eichung oder Eichprüfung, die auf deren Ergebnis Einfluß haben: 2. Das Fehlen) der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die weitere Vorhandensein"“) Untersuchung benutzt werden konnten. Nach § 10 Abs. 2 war daher — Neueichung erforderlich. 3.*) Die Leerebene (Schwimmebene) lag auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger angezeigten Tiefgängen: rechts. m Mi rechts. m " rechts. m vorn lints itte inks hinten inks. m Im Durchschnit 4 — m 6 Der Leertiesgang im Durchschnitt ist im Eichschein angegeben mit m Der Leertiefgang ist daher größer? geworden im Durchschnit m kleiner?) *) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Grundmaße der Eichung und die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer Eichschein aus- gefertigt. *) Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Anderung des Nachweises usw. sowie auf Neuausfertigung des Eichscheins (§ 10 Abfs. 5) lag vor. das Eichprotokoll geändert“) ein*) ; ; Es wurde daher das Ergebnis der Elchprüfüng Sim -Eischein--vermerkt)- und keins) neuer Eichschein ausgefertigt. 4. Es wurde * Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene gestellt, die so wesentlich war, daß aus diesem Grunde u Neueichung erforderlich wurde. , den. ten · 19.·--............ (Siege1) Schiffseichbehörde. (Unterschrift.) *,) Nicht zutreffendes ist zu durchstreichen.