— 358 — 3. Eichprüfung. Die Eichprüfung dieses Schiffes wurde durch ........................................ erforderlich. Sie wurde am zu...........................·....... ausgeführt und ergab: 1. Bauliche Anderungen seit der Eichung oder Eichprüfung, die auf deren Ergebnis Einfluß haben: 2. Das Sln der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die weitere Untersuchnn.. benutzt werden konnten. Nach § 10 Abs. 2 war daher 2 Neueichung erforderlich. 3.*) Die Leerebene (Schwimmebene) lag auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger angezeigten Tiefgängen: rechtts. m rechts m rechts m vorn links Mitte links m hinten links m Im Durchschnit -..................·..... m 6 Der Leertiefgang im Durchschnitt ist im Eichschein angegeben nit - m Der Leertiefgang ist daher zwurer geworden im Durchschnit m *) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Grundmaße der Eichung und die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer Eichschein ausgefertigt. *) Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Anderung des Nachweises usw. sowie auf Neu- ausfertigung des Eichscheins (§ 10 Abs. 5) lleg. vor. das Eichprotokoll geänderts) ein?) „: : Es wurde daher das Ergebnis der Eichprüfung im Eichschein vermerkt ?) und kein) neuer Eichschein ausgefertigt. 4. Es wurde ein u Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene gestellt, dte. so wesent- lich war, Fuan aus diesem Grunde fe eine 8 Neueichung erforderlich wurde. . , den ten 19 (Siegel) Schiffseichbehörde. (Unterschrift.) *) Nicht zutreffendes ist zu durchstreichen.