— 25 — Ist die Fischerkrankung oder das Fischsterben durch Verunreinigung mit solchen Abwässern hervorgerufen worden, die im Fluß in Fäulnis übergehen und dadurch Sauerstoffmangel erzeugen (Hauswässer und manche Arten von industriellen Ab- wässern), so ist die zuständige Amtshauptmannschaft sofort zu benachrichtigen. Diese wird die Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen veranlassen. Dresden, am 2. März 1914. Ministerium des Innern. Graf Vitzthum v. Eckstädt. Seifert. Nr. 11. Verordnung zur Abänderung der Nachweisung, betreffend Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militär- behörden der sächsischen Armee vom 26. November 1913 (G.= u. V.-Bl. S. 506); vom 9. März 1914. Seite 510. 1. Lfd. Nr. 77 hat in Spalte 2 und 3 zu lauten: Telegraphen-Bat. Nr. 7 mit Funker-Komm. Zeithain und Dresden 2. Hinter lfd. Nr. 78 ist einzufügen: 789. (K. S.) Komp. Königl. Großenhain Preuß. Flieger-Bats. Nr. 1 Hus. Regt. Nr. 18 Dresden, am 9. März 1914. Kriegsministerium. Frhr. v. Hausen. Irmscher.