— 81 — In § 31 Absatz 2 und 3 tritt „Englisch“ an Stelle von „Latein“. In § 32 kommen die Worte des Absatz 1: „Diejenigen Schüler Orgelspiele" und Absatz 10 in Wegfall. In § 33 fallen Absatz 4, in Absatz 8 der eingeklammerte Zusatz „(Englisch)“ und die Schlußworte: „außerdem bei Schülern. Harmonielehre“ sowie Absatz 13 weg und tritt in Absatz 8 „Englisch“ an Stelle des „Latein“. In § 34 treten an Stelle der Worte „nach den Mustern F und G“ die Worte: „nach dem Muster F“ und kommt Absatz 3 in Wegfall. § 37 fällt aus, desgl. in § 38 der zweite Satz. In den Mustern tritt überall an Stelle der „lateinischen“ Sprache die „englische" und an Stelle der „Handfertigkeit“: „Nadelarbeiten“ und fällt „Orgelspiel“ aus. In Muster F sind der Kopf und die letzten Zeilen sachgemäß abzuändern und zwar letztere folgendermaßen: „Ihr Betragen war. Sie besitzt die Lehrbefähigung als Hilfslehrerin oder Vikarin an öffentlichen Volksschulen.“ Muster G fällt weg.