— 92 — scheinungen (in einem dem Kandidaten zu eigener Beobachtung dauernd zu— gänglichen Beobachtungsgebiete), insonderheit Studium der Tierwelt oder der Pflanzen, auch der Nutzpflanzen des Schulortes und seiner Umgebung, Erfahrungen im Schulgarten und beim Vogelschutz; das Studium größerer (wissenschaftlicher) Werke über begrenzte Teilgebiete der Naturgeschichte oder Hygiene. h) in der Physik: übersichtliche Kenntnis der im Seminarunterrichte behandelten Gebiete der Physik und ihrer Zusammenhänge, insonderheit auch Kenntnis der Bedeutung der physikalischen Wissenschaft für das Kulturleben (Technik, Lebensführung usw.); Bekanntschaft mit den hauptsächlichsten physikalischen Instrumenten und ihrer Handhabung; Fähigkeit sorgfältiger Beobachtung und auf die Erkenntnis gesetzmäßiger Beziehung abzielender Bearbeitung physikalischer Vorgänge; Ubung in zeichnerischer Darstellung von Apparaten und Versuchen und im Bau von Apparaten mit einfachen Mitteln. Für besondere Arbeit empfehlen sich: Studium technischer Anlagen und Betriebe; rechnerische (mathematische) Durcharbeitung eines physikalischen Gebietes; Studium wissenschaftlicher Werke über ein Teilgebiet der Physik oder über Forschungsarbeiten oder über physikalische Technik; Auswertung physikalischer Kenntnisse für biologische, hygienische, psychologische Be- obachtungen und Untersuchungen. i) in Chemie mit Mineralogie und Geologie: Bekanntschaft mit den für den Naturhaushalt und die Entwickelung der Kultur wichtigsten Stoffen, Vor- gängen und Gesetzen der Chemie sowie mit den wichtigeren, namentlich auch den gesteinbildenden Mineralien nach ihren kristallographischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften und ihrer praktischen Verwertung; Kenntnis der hauptsächlichsten geologischen Faktoren und Formationen und Einblick in den geologischen Aufbau Sachsens; Ubung in Schulversuchen. Für besondere Arbeit empfehlen sich den unter h aufgeführten ent- sprechende Gebiete. k) in Mathematik; überschauende, klare Kenntnis der mathematischen Teilgebiete des Seminarlehrplans und ihrer Zusammenhänge; Kenntnis der wissenschaft- lichen Grundlagen für den Rechenunterricht der Volksschule; Fähigkeit der Lösung von Aufgaben aus allen genannten Teilgebieten der Mathematik; Fähigkeit der Anwendung mathematischer Lehrsätze und Methoden auf Sach- gebiete (Physik, Erd= und Himmelskunde, Volkswirtschaftslehre, Versicherungs- wesen u. a., Psychologie) und Fähigkeit graphischer Darstellungen (neben den