— 115 — das Dekret vom 28. März 1914, die Errichtung von Amtshauptmannschaften in Werdau und Aue betreffend, geben Wir Unsere Zustimmung und werden das zur Ausführung beziehentlich das wegen Errichtung einer Amtshauptmannschaft in Werdau Erforder— liche veranlassen. » « 9. Von der ständischen Ermächtigung zur Aufnahme der aus dem öffentlichen Kirchendienste der evangelisch-lutherischen Landeskirche des Königreichs Sachsen in den Dienst der evangelisch-lutherischen (äußeren) Mission in Leipzig als heimische Berufsarbeiter mit dem Wohnsitze in Leipzig übergetretenen und übertretenden evangelisch-lutherischen Geistlichen und ihrer Angehörigen in die allgemeinen geist— lichen Pensionskassen wird Gebrauch gemacht werden. Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten II. Anträge, Beschwerden und Petitionen betrifft, so hat 1. das Ersuchen in der Ständischen Schrift Nr. 5: mit Rücksicht darauf, daß die Vorarbeiten zur Abgabe der Vermögenserklärung für den Wehrbeitrag zum Teil viel umfangreicher sind, als ursprünglich anzunehmen war, im Bundesrat dafür einzutreten, daß die Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung gemäß dem Antrage des Deutschen Handelstags bis Ende Februar 1914 verlängert werde, sich mittlerweile erledigt. 2. Dem an die Staatsregierung gerichteten Ersuchen um eine Erwägung darüber, ob nicht die 10 jährige Frist für eine Revision des Tarifs und der Ortsklassen im Sinne des Gesetzes über die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen zu verkürzen ist, sowie 3. der Voraussetzung, die an die Bewilligung der für den Umbau des Bahnhofs Zwickau als erste Rate geforderten Summe geknüpft worden ist, wird entsprochen werden. 4. Dem an die Staatsregierung gerichteten Ersuchen entsprechend wird von der genehmigten Weiterführung der Güterbahn Niederplanitz—Oberplanitz bis auf weiteres Abstand genommen werden. 5. Den Beschlüssen wegen Berücksichtigung der Petition des Vorstandes des Sächsischen Gemeindetages zu Chemnitz, Gewährung von Stillprämien betreffend, wird, soweit möglich, entsprochen werden. 6. Dem ausgesprochenen Ersuchen, die Ergebnisse der Weiterbehandlung des Dekretes Nr. 27, Wasserbauangelegenheiten betreffend, der Ständeversammlung laufend mitzuteilen, wird entsprochen werden. Die Staatsregierung wird hierbei auch darüber Aufschluß geben, welche Talsperren auf Grund der noch aufzustellenden