— 242 — Anlage E.“) Zivilversorgungsschein. Der (Vor= und Familienname, letzte Stellung in einem der Schutzgebiete) ist gegenwärtiger Zivilversorgungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit b0on Jahren Tagen einer weiteren Dienstzeit bei der Zivilberwaltung in den Schutzgebieten (Polizei-, Grenz-, Zoll- aufsichts-, Stations-, Expeditions= oder Sanitäts- dienst)t ovvvv. - - mithin nach einer Gesamtdienstzeit von. . .. - - erteiltworden. Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienst bei den Reichsbehörden, den Staatsbehörden aller Bundesstaaten und den Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen Staats- angehörigkeit er seit 2 Jahren besitzt, nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. Der Inhaber bezieht eine Pension odv# 44% monatlich. N., den ten 19 (Stempel.) (Behörde, die über den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein entschieden hat.) Alter:i: Jahre. (Nr. des Zivilversorgungsscheins.) *) Die oben erwähnte Dienstzeit bei der Zivilverwaltung in den Schutzgebieten wird der aktiven Militärdienstzeit gleicherachtet. Bei einer Gesamtdienstzeit von mindestens 8 Jahren ist daher der Zivilversorgungsschein mit rotem Umschlag zuständig. Im übrigen siehe die Fußnote auf Anlage A.