— 365 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 19. Stück vom Jahre 1914. Inhbakt: Nr. 75. Verordnung über die Errichtung eines dritten Apothekenrevisionsbezirks. S. 365. — Nr. 76. Verordnung, die zweite juristische Staatsprüfung betr. S. 366. — Nr. 77. Verordnung, die zweite Hauptprüfung für den höheren Staatsdienst im Bau- fache betr. S. 367. — Nr. 78. Verordnung, eine Amnestie wegen gewisser strafbarer Handlungen betr. S. 367. — Nr. 79. Ausführungsverordnung hierzu. S. 369. Nr. 75. Verordnung über die Errichtung eines dritten Apothekenrevisionsbezirks; vom 25. Juli 1914. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird verordnet, was folgt: Mit dem 1. August 1914 werden an Stelle der bestehenden zwei Apotheken- revisionsbezirke drei Bezirke errichtet und eingeteilt wie folgt. Es umfassen: der I. Bezirk die Kreishauptmannschaft Bautzen und die Kreishauptmannschaft Dresden, mit Aus- nahme der Amtshauptmannschaften Dippoldiswalde und Freiberg; der II. Bezirk die Kreishauptmannschaft Leipzig, von der Kreishauptmannschaft Dresden die Amts- hauptmannschaften Dippoldiswalde und Freiberg und von der Kreishauptmannschaft Chemnitz die Amtshauptmannschaft Glauchau; der III. Bezirk die Kreishauptmannschaft Chemnitz, mit Ausnahme der Amtshauptmannschaft Glauchau und die Kreishauptmannschaft Zwickau. Ausgegeben zu Dresden, den 7. August 1914. 56