— 415 — Das Kriegsministerium und das Justizministerium haben für die schleunige Be— kanntmachung und Ausführung dieses Erlasses Sorge zu tragen. Wachwitz, den 21. August 1914. S Friedrich August. · Dr. Nagel. v. Carlowitz. Nr. 86. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der vollspurigen Nebeneisenbahn Zeulen— roda unt. Bahnhof — Zeulenroda ob. Bahnhof betreffend; vom 31. August 1914. D.“ Finanzministerium hat beschlossen, die vollspurige Nebeneisenbahn Zeulenroda unt. Bahnhof —Zeulenroda ob. Bahnhof am 1. September 1914 dem öffentlichen Verkehre zu übergeben. Dresden, den 31. August 1914. Finanzministerium. v. Seydewitz. Zippert. Nr. 87. Verordnung vom 2. September 1914 zur weiteren Ausführung des Allerhöchsten Amnestieerlasses vom 1. August 1914. Sopweit durch die Verordnung, eine Amnestie aus Anlaß der gegenwärtigen Mobil- machung betreffend, vom 1. August 1914 (G.= u. V.-Bl. S. 357) ein Straferlaß ein- getreten ist, werden die noch rückständigen Kosten erlassen. Dresden, den 2. September 1914. Die Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts, des Innern, der Finanzen und der Justiz. Dr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt. v. Seydewitz. Dr. Nagel. Schube.