Lehrziel. — 130 — (1) In der günstigen Jahreszeit sind volkstümliche Ubungen und Spiele zu be- vorzugen, ohne daß Frei= und Gerätübungen gänzlich ausgeschaltet werden. (5) Höchstleistungen, die über die an den zukünftigen Lehrer für den Turnunterricht zu stellenden Anforderungen weit hinausgehen (Gipfelturnen, Sportturnen), sind nicht zu erstreben. Überhaupt ist aller Ubertreibung in Leibesübungen vorzubeugen. (e) Für eine zweckdienliche Turnkleidung ist Sorge zu tragen. (7) Soviel als möglich hat das Turnen im Freien zu erfolgen. In der Turnhalle ist für Erhaltung reiner Luft zu sorgen. (8) Auf körperliche Schwächen und Krankheitserscheinungen ist gebührende Rücksicht zu nehmen. Wegen Befreiung vom Turnunterrichte aus gesundheitlichen Gründen vergl. § 2 Absatz 1 und 2. („) Zur Verhütung von Unfällen sind allenthalben klare Anweisungen zu geben und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, nicht minder für erste Hilfeleistung bei Unfällen. (no) Kürturnen darf nur in Gegenwart eines Turnlehrers oder älterer zuver- lässiger und umsichtiger Schüler stattfinden. u) Durch Schwimmen, Eislauf und andere Leibesübungen soll eine wesentliche Kürzung der Turnstunden nicht bewirkt werden. Musik. Vorbemerkungen. § 63. Der Musikunterricht erstreckt sich auf Gesang, Klavierspiel und Musiklehre, überdies für die Schüler, welche die Befähigung zum Kirchschuldienste erlangen wollen, auf Orgelspiel mit Harmonielehre. Vergl. § 1. Zu einem Kirchschulamte werden nur solche Lehrer zugelassen, die am voll- ständigen Unterrichte in allen Musikfächern des Seminars teilgenommen haben und die volle Befähigung zum Kirchschulamte durch ihre Prüfungszeugnisse nachweisen können. Vergl. Prüfungsordnung vom 4. Mai 1914 A § 33 Absatz 13. Gesang. § 64. Freude am Gesange und sprachrichtiger, wohllautender und ausdrucks- voller Vortrag bei guter Körperhaltung und Atemtechnik; Erfassung eines Tonstückes nach seinem musikalischen Charakter und seiner Gliederung; ziemliche Sicherheit bei Stimm-, Treff= und rhythmischen Ubungen und Fähigkeit, nicht zu schwierige Lieder vom Blatte zu singen; gedächtnismäßige Beherrschung eines wertvollen Schatzes von Volksliedern und Chorälen in Wort und Ton, besonders der im Volksschulunterrichte