— 225 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 18. Stück vom Jahre 1915. Inhakt: Nr. 61. Bekanntmachung, eine Abänderung der Prüfungsordnung für Haushal- tungs= und Kochlehrerinnen vom 13. Februar 1911 betr. S. 225. — Nr. 62. Verordnung zur weiteren Ausführung der Bekaunntmachung des Bundesrats vom 15. Dezember 1914, Einigungsämter betr. S. 226. — Nr. 63. Ergänzung der Verordnung vom 29. De- zember 1914 zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnung vom 16. Dezember 1914, betr. anderweite Regelung der Paßpflicht. S. 227. Nr. 6C1. Bekanntmachung, eine Abänderung der Prüfungsordnung für Haushaltungs= und Kochlehrerinnen vom 13. Februar 1911 betreffend; vom 6. August 1915. Die mit der Bekanntmachung, die Ausbildung der Haushaltungs= und Koch- lehrerinnen sowie die Prüfungsordnung für diese Lehrerinnen betreffend, vom 13. Februar 1911 (G.= u. V.-Bl. S. 32 flg.) unter B veröffentlichte Prüfungsordnung wird hiermit wie folgt abgeändert: An Stelle der §8 2, 3 Absatz 1, 4 Absatz 2 und 8 Absatz 1 treten folgende Be- stimmungen: §2. Die Prüfungen werden bis auf weiteres am Seminare für Haus- haltungslehrerinnen des Landesvereins für Innere Mission in Dresden und an den städtischen Seminaren für Haushaltungs= und Kochlehrerinnen in Chemnitz, Leipzig und Zittau abgehalten. § 3 Absatz 1. Zur Abhaltung der Prüfungen wird an jedem der in *2 genannten Seminare eine besondere Prüfungskommission gebildet, deren Mitglieder das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts ernennt. § 4 Absatz 2. Der Prüfungskommissar hat die Prüfungstage im Ein- vernehmen mit der Seminarleitung festzusetzen, den Prüfungsplan dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts rechtzeitig in 3 Stücken vorzulegen und die Bewerberinnen zur Prüfung vorzuladen. Ausgegeben zu Dresden, den 19. August 1915. 38