— 270 — Es ist an einem grünen, der Länge nach mit zwei weißen Streifen durch— zogenen, an der Kante mit gelben und blauen Längsstreifen versehenen Ordens- bande, und zwar nach dem Eisernen Kreuz (gleichviel ob am schwarz-weißen oder am weiß-schwarzen Bande), aber vor jeder Königlich Sächsischen Friedensauszeichnung, die im Range niedriger als das Offizierskreuz vom Albrechtsorden ist, auf der linken Brust zu tragen. 4. Das Ordensband darf auch ohne den Orden getragen werden. 5. Über die Verleihung des Ordens wird eine von Uns gezeichnete, von dem Ordenskanzler gegengezeichnete Urkunde ausgefertigt, welche der mit dem Orden Begnadigte nebst einem Abdrucke der Satzung ausgehändigt erhält. 6. An Personen, die aus Anlaß des gegenwärtigen Krieges bereits eine Königlich Sächsische Kriegsauszeichnung erhalten haben, wird das Kriegsverdienstkreuz nicht verliehen; im Falle der späteren Verleihung einer solchen Kriegsauszeichnung ist das Kriegsverdienstkreuz an die Ordenskanzlei zurückzugeben. 7. Die für den Verlust von Orden und Ehrenzeichen geltenden Bestimmungen finden auf diesen Orden Anwendung. 8 Nach dem Ableben des Inhabers verbleibt das Kriegsverdienstkreuz im Besitze der Familie. Dresden, am 30. Oktober 1915. Friedrich August. Dr. Arthur Nagel, Ordenskanzler. v. Baumann, Ordenssekretär.