— 108 — Die neuen Bestimmungen sind, soweit nötig mit Allerhöchster Zustimmung, vom Justizministerium genehmigt worden. Dresden, den 20. Juni 1916. Ministerium der Justiz. Für den Minister: Dr. Grützmann. Stock. Nr. 56. Bekanntmachung, die neue Satzung des Landwirtschaftlichen Kreditvereins im Königreiche Sachsen betreffend; vom 22. Juli 1916. r Ministerium des Innern hat die unter dem 27. April 1916 ausgefertigte, nachstehend abgedruckte neue Satzung des Landwirtschaftlichen Kreditvereins im — Königreiche Sachsen genehmigt. Dresden, den 22. Juli 1916. Ministerium des Innern. Graf Vitzthum v. Eckstädt. Rudolph. Satzung des Landwirtschaftlichen Kreditvereins im Königreiche Sachsen. Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. SI. Name. Der Landwirtschaftliche Kreditverein im Königreiche Sachsen ist ein durch Aller— höchstes Dekret vom 27. April 1866 als juristische Person anerkannter Verein und ge—