— 147 — III. —— —“———————————— 1 9 Kündbarer Mfandbrief über — — —— — — — — — Mark Deutsche Reichswährung. Dem Inhaber dieses Pfandbriefes werden nach Auf— kündigung — — Mark deutsche Reichswährung bar ausgezahlt und bis dahin mit. Prozent jährlich verzinst. Die Zahlung des Kapitals und der Zinsen ist außer durch das gesamte Vermögen des Vereins auch durch die Haft- verbindlichkeit seiner Mitglieder gesichert. I SSSSSSSSQSSSSSSSSSQSSSSSSSSSSSSSSQQSSSSSS Dresden, den Der Landwirtschaftliche Kreditverein im Königreiche Sachsen. 9 Königl. Kommissar. Direktor. Direktor. Die 8§ 58, 60, 61, 62, 63 und 87 sind auf der Rückseite abzudrucken. — —.———— 5—.— SeeeeGGGGGGGCGGGGGEGGGGEGGEGGGGGGGGGEG Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden. 1916. 29